Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen [Deutschland]

HSW Autoteile Vertriebs GmbH

Hiltroper Landwehr 19
44805 Bochum

Handelsregister: Amtsgericht Bochum, HRB 22069
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE451942472
Steuernummer: 306/5854/2013


1. Allgemeiner Geltungsbereich

  1. Sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten ausschließlich für unsere sämtlichen - auch künftigen - Lieferungen und Leistungen die nachstehenden Bedingungen. Mit der Erteilung eines Auftrages, spätestens aber mit der Entgegennahme der Ware, erkennt der Besteller diese Bedingungen an. Etwaigen entgegenstehenden Einkaufsbedingungen oder sonstigen allgemeinen Vertragsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Diese erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung von Produkten und Leistungen ausführen.
  2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen – einschließlich der Schriftformklausel – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Unsere Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Vertragsabschluss, Preise

Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung angenommen. Unsere Rechnungsstellung gilt als schriftliche Auftragsbestätigung. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Unsere Preise ergeben sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, aus der am Liefertag gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie verstehen sich ab Lager Schweinfurt ausschließlich Transportverpackung.

3. Lieferung, Gefahrübergang

  1. Liefertermine und -fristen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als festen Liefertermin schriftlich bestätigt haben, richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
  2. Bei verspäteter, mangelhafter, mengenmäßig unzureichender oder nicht erfolgender Leistung der Vorlieferanten oder bei einer für uns bestehenden Unzumutbarkeit der Warenbeschaffung, sowie bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, unverschuldeten Betriebsstörungen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen und sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Ereignissen bei uns oder Vorlieferanten, über die wir dem Käufer nach Möglichkeit Nachricht geben werden, sind wir berechtigt, die Liefertermine bzw. -fristen in angemessenem Umfang zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Abnehmer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Bei einem derartigen Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
  3. Geraten wir aus Gründen, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, in Lieferverzug, so haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (s. u. Ziff.8.)
  4. Bei Überschreiten verbindlicher Liefertermine oder -fristen (auch in den im vorigen Absatz genannten Fällen) ist der Käufer – außer bei Fixgeschäften – erst nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von wenigstens 3 Wochen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Käufer kann bei Teillieferung vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die teilweise Vertragserfüllung für ihn ohne Interesse ist.
  5. Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Im Falle der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen
  6. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit deren Übergabe auf den Käufer über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Bei Versendung der Sache geht die Gefahr am Lagerort mit Verladung auf ein eigenes oder fremdes Transportmittel unserer Wahl auf den Käufer über oder wenn die Ware zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. (s. u. Ziff. 11.)

4. Preise, Zahlung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Preis versteht sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung anfallenden Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbeitrag mit Zugang der Rechnung fällig. Der Abzug von Skonti sowie Zahlungsziele bedürfen einer Vereinbarung und sind gesondert auf der Rechnung auszuweisen. Von der Skontierung grundsätzlich ausgenommen sind TKA-Kosten, Dienstleistungen, Werkstattgeräte und Barverkäufe. Zieht sich der Kunde bei der Bezahlung von Rechnungen Skonto ab, dann ist bei der Verrechnung von Gutschriften das Skonto entsprechend zurückzurechnen. Vorankündigung für SEPA-Lastschriften: erfolgt die Zahlung der Rechnung mittels SEPA-Lastschrift, wird dem Käufer der Lastschrifteinzug spätestens zwei Kalendertage vor der Fälligkeit die Lastschrift angekündigt.
  2. Bei Überschreitung von Zahlungsterminen sind Fälligkeitszinsen, im Verzugsfall Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu zahlen. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Treten beim Käufer wesentliche Vermögensverschlechterungen ein, werden uns schlechte Vermögensverhältnisse bekannt oder hält der Käufer vereinbarte Zahlungsziele nicht ein, so werden unsere sämtlichen Forderungen – auch im Falle einer Stundung und ungeachtet etwa hereingenommener Wechsel – sofort fällig; wir sind – unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer nicht binnen 7 Tagen nach entsprechender Aufforderung den Kaufpreis vorleistet oder Sicherheit für ihn bietet.
  3. Der Käufer darf nur mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung

  1. Bis zur Erfüllung sämtlicher uns jetzt und künftig zustehender Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgründen, auch der jeweiligen Saldoforderung aus einem etwaigen uneigentlichen oder echten Kontokorrent, bleiben wir Eigentümer der gelieferten Ware. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Brutto-Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Verkehrswert der anderen eingesetzten Ware zu...
  2. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Käufer ermächtigt. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung,...
  3. Der Käufer hat uns vor Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die uns abgetretenen Forderungen unverzüglich zu benachrichtigen...
  4. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe übersteigender Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
  5. HSA Autoteile ist berechtigt, seine Ansprüche aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden an einen Dritten abzutreten und zu verkaufen...

6. Mängelrügen

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang – also auf jeden Fall vor Einbau – zu untersuchen...

7. Gewährleistung / Sachmangelhaftung

  1. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt 2 Jahre, sofern der Vorlieferant der Sache die Verjährungsfrist mit 2 Jahren festgelegt hat...
  2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt...
  3. Gewährleistungs-/Sachmangels- und Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen...
  4. Ansprüche auf Mangelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen.
  5. Im Fall eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montageanleitung beruht...

8. Haftung

  1. Wir haften auf Schadensersatz – außer für zugesicherte Eigenschaften – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...
  2. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird...
  3. Im Falle des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft haften wir unter Ausschluss weitergehender Rechte...
  4. Die Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang...

9. Unternehmerrückgriff

  1. Wenn der Käufer die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft...
  2. Der Käufer kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen...
  3. Der Käufer hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf Schadensersatz.

10. Beratungen

Unsere Beratungen sowie ggf. Projektanfertigungen erfolgen, sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, kostenlos und unverbindlich...

11. Rücknahme

  1. Wir sind zur Rücknahme bestellter und richtig gelieferter, mängelfreier Ware nicht verpflichtet...
  2. Im Falle unseres Einverständnisses hat der Rückversand auf Kosten des Bestellers zu erfolgen...
  3. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen...

12. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Bochum.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts...
  3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung...

HSW Autoteile Vertriebs GmbH
Stand: September 2025

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